Medizinprodukteberater Seminare – HCMC Akademie

< Alle Themen
Drucken

§ 83 Absatz 3 MPDG – Nachweis und Weiterbildung Sachkenntnis

(3) Der Medizinprodukteberater hat der zuständigen Behörde auf Verlangen seine Sachkenntnis nachzuweisen.

  • Er hält sich auf dem neuesten Erkenntnisstand über die jeweiligen Medizinprodukte, um sachkundig beraten zu können.
  • Der Auftraggeber hat für eine regelmäßige Schulung des Medizinprodukteberaters zu sorgen.

Mehr dazu in unseren Seminaren zum Medizinprodukteberater.