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Nachweis der Sachkenntnis Medizinprodukteberater
1. Basisseminar (Grundwissen zum Medizinprodukterecht)
- rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Medizinprodukteberaters
- der Schulungsnachweis gilt in ganz Deutschland, auch bei einem Firmenwechsel.
2. Aufbauseminar (Firmenspezifische Schulung)
- Schulung in der jeweiligen Firma, zu den spezifischen Produkten des Unternehmens.
- medizinische und medizintechnische Sachkenntnisse
- Die Schulung muss regelmäßig erfolgen, d. h. für das Aufbauseminar muss jedes Jahr neu ein Zertifikat erworben werden.
Die Qualität der Schulungen muss gesichert sein und die Anwesenheit des Teilnehmers beweisbar sein, z.B. durch Fragebögen oder Test.
Mehr dazu in unseren Seminaren zum Medizinprodukteberater.