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Konformitätsbewertung
Mit der Konformitätsbewertung erklärt der Hersteller, dass sein Medizinprodukt mit den grundlegenden Anforderungen der relevanten EU-Richtlinie / der MDR/IVDR übereinstimmt.
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist abhängig von der Klassifizierung der Medizinprodukte.
Die Konformitätsbewertungsverfahren sind im Artikel 52 MDR und den Anhängen IX – XI beschrieben.
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