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CE-Konformitätskennzeichnung
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung erfolgt für alle Medizinprodukte gemäß Artikel 20 MDR.
Der Hersteller muss das CE-Zeichen auf dem Produkt oder der Sterilverpackung, der Gebrauchsanweisung und ggf. der Handelsverpackung anbringen.
Zusätzlich ist, je nach Klasse des Medizinprodukts, die Kennnummer der Benannten Stelle notwendig.
Ausnahmen:
Sonderanfertigungen und Prüfprodukte tragen keine CE-Kennzeichnung
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