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Anzeigepflicht
Anzeigepflicht
Jeder Hersteller, der Medizinprodukte in Deutschland erstmalig in Verkehr bringt, muss der zuständigen Behörde die Anschrift seines Firmensitzes sowie die Bezeichnung und Beschreibung des jeweiligen Produktes mitteilen.
Dies gilt auch für die nachträgliche Änderung bestehender sowie neu hinzugekommener Produkte.
Diese Registrierung erfolgt online beim BfArM.
Sobald einsatzbereit, erfolgt die Registrierung in der europäischen Datenbank EUDAMED.
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