Der Medizinprodukteberater (MPB) wurde mit dem Medizinproduktegesetz MPG 1995 eingeführt.
Im § 31 steht:
Wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in die sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte einweist (Medizinprodukteberater), darf diese Tätigkeit nur ausüben, wenn er die für die jeweiligen Medizinprodukte erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung für die Information und, soweit erforderlich, für die Einweisung in die Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte besitzt.²Dies gilt auch für die fernmündliche Information…
Das Medizinproduktegesetz (MPG) wurde 2020 durch das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) ersetzt. Die Gesetzestexte wurden vom MPG in das MPDG praktisch 1:1 übernommen, sowohl was die Anforderungen als auch die Aufgaben betrifft.
Den Abschluss zum Medizinprodukteberater (MPB) nach § 83 MPDG können Sie in unseren Seminaren zum Medizinprodukteberater (MPB) machen.