Medizinprodukteberater Seminare – HCMC Akademie

Neulich habe ich nach den aktuellen Änderungen zur Medizinproduktebetreiberverordnung recherchiert und bin auf folgenden Text gestoßen:

§ 2 – Begriffsbestimmungen „Betreiber“

Wer ist Betreiber, wenn eine Patientin / Bewohnerin ein Medizinprodukt in eine Gesundheitseinrichtung mitbringt bzw. einemeiner Patientin / Bewohnerin, welche*r in einer Gesundheitseinrichtung lebt (z.B. Altenpflegeheim), von einem Leistungserbringenden (z.B. Sanitätshaus) ein Medizinprodukt zur Verfügung gestellt wird?

Macht das wirklich Sinn ???